Neulich bekam ich einen spannenden Anruf von einem Coach, wegen eines Begriffs, den ich seit einigen Jahren verwende um Menschen täglich ein wenig Mut zu machen, Dinge auszuprobieren, kleine Risiken einzugehen oder einfach mal kindlich neugierig zu sein. Ich musste jetzt erfahren, dass dieser Begriff eine eingetragene Marke ist, und damit nicht mehr verwendet werden darf.
H. Vogt(Eigentümer) war so nett, mich ohne großen Aufriss darauf hinzuweisen. In einem sehr netten Gespräch konnte ich lernen, warum ihm der „Schutz“ dieses Begriffs und dem damit verbundenen Angebot so wichtig ist. Völlig nachvollziehbar, zumal das auch nicht ganz billig ist. Ich werde diesen Wunsch künftig achten, obwohl mir das ziemlich schwer fällt, auch wenn ich damit weder Geld verdiene, noch irgendwelche wirtschaftlichen Interessen damit verbunden sind.
Zuständig ist hier übrigens das Deutsch Patent und Markenamt – Markenrecherche
Da ich nur mein eigenes Verhalten verändern kann und ich sehr für Transparenz bin, möchte ich Euch auch darauf hinweisen, dass man heute Begriffe vor deren Verwendung wohl prüfen sollte, um nicht rechtliche Folgen zu erleben. Für den Begriff #MutAnfall wäre das der Fall… also sollten wir ein anderes Wort dafür künftig verwenden. Um das Ganze noch schwieriger zu machen sind auch ähnlich klingende oder optisch ähnlich aussehende Begriffe betroffen…
Was mich natürlich sehr nachdenklich macht, ist dass unsere Gesetzgebung an vielen Stellen inzwischen Möglichkeiten schafft, „Dinge des allgemeinen Gebrauchs“ so zu schützen, dass sie für die Allgemeinheit quasi nicht mehr nutzbar sind. Ob es dabei um ein Patent auf ein GEN (Pflanzen oder Tiere) die es schon lange gibt, oder wie hier um ein Wort.
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